Winterdienst

Wie Winterdienst-Unternehmen in Großstädten für mehr Sicherheit sorgen

Allgemein

Der Winter ist in der Regel die Jahreszeit, wo es zu Glatteis und Schnee kommt. In den meisten Städten und Ortschaften in Deutschland ist es so geregelt, dass der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks für den Winterdienst sorgen muss. Das heißt, er hat dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Wege rund um sein Grundstück frei von Schnee und nicht glatt sind. Die Wege müssen dabei in der Regel von frühmorgens bis abends schnee- und eisfrei sein. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden aufkommen.

Was leistet ein Winterdienst?

Die oben beschriebene Verpflichtung ist für die meisten Grundstückseigentümer viel zu aufwendig. Wer hat schon morgens vor der Arbeit oder mitten am Tag die Zeit, vor seinem Haus den Schnee zu beräumen. Oftmals wird diese Pflicht einfach vernachlässigt, in der Hoffnung, dass schon nichts passieren wird.

An dieser Stelle können Winterdienste (siehe auch Winterdienst in Bonn) eingreifen. Der Eigentümer eines Grundstücks kann seine Verpflichtung auf ein Unternehmen übertragen, dass dann für ihn die Arbeiten übernimmt, wann immer sie notwendig sind. Für die Fußgänger hat es den Vorteil, dass die Wege auch bei Schnee und Eis sicher sind. Durch diese Unternehmen kann also mancher Unfall im Winter verhindert werden.

Für die Eigentümer eines Grundstücks gibt es noch einen weiteren Vorteil. Hat er die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht an ein Unternehmen abgegeben, kann er im Fall des Falles auf das Unternehmen verweisen und sich so entlasten.

Was zeichnet ein gutes Winterdienstunternehmen aus?

Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Dazu sollte unbedingt ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern vorgenommen werden. Ein gutes Unternehmen wird auch nur einen Vertrag für die Wintermonate anbieten. Richtig gut sind die Unternehmen, die zusätzlich noch eine Gebäudereinigung anbieten. Gehört die Gebäudereinigung mit zum Vertrag, dann hat der Eigentümer den Vorteil, dass er einen Ansprechpartner für alles hat.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)