Was muss man steuerlich als Betreiber einer Photovoltaikanlage beachten

Energie

Photovoltaik-Anlagen werden immer beliebter und das nicht ohne Grund, denn so können auch Privatleute aktiv etwas zum Umweltschutz beitragen. Wer so eine Anlage jedoch auf seinem Dach installiert und den erzeugten Strom nicht nur selbst nutzt, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeist, der muss einige Vorschriften beachten.

Grundsätzlich erhält der Besitzer einer Solarstrom-Anlage für die verkaufte Energie eine sogenannte Einspeisevergütung. Diese Vorgehensweise fällt dann unter das Umsatzsteuergesetzt, somit übt die Privatperson mit dem Verkauf des Stroms eine gewerbliche Tätigkeit aus und diese Erlöse unterliegen der Umsatzsteuer, daher müssen diese Einnahmen auch in der jährlichen Einkommenssteuer-Abrechnung festgehalten werden. Hilfreich kann in diesem Fall das Internetportal Smartsteuer sein, denn auf dort kann man ohne großen Aufwand seine Steuererklärung online fertigstellen.

Die Gewerbesteuer

Jeder der eine Photovoltaik-Anlage betreibt unterliegt somit der Gewerbesteuer. Von natürlichen Personen wird die Gewerbesteuer jedoch erst erhoben, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro an Gewerbeertrag in einem Jahr überschritten wird. Dieser Freibetrag wird bei einer Photovoltaik-Anlage jedoch nicht erreicht und somit muss auch keine Gewerbesteuer bezahlt werden.

Umsatzsteuer

Wie bereits kurz angeschnitten, ist jeder Betreiber der Strom an den Netzbetreiber verkauft, dazu verpflichtet eine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt auszuweisen. Daraufhin verschickt das Finanzamt in der Regel einen Fragebogen, um herauszufinden in welcher Form die Steuern erhoben werden müssen. Dabei hat der Steuerpflichtige generell die Wahl zwischen verschiedenen Alternativen. Für welche Variante er sich entscheidet, muss nicht nur dem Finanzamt, sondern auch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Wer noch Fragen zu dem Thema Photovoltaikanlage hat, der kann außerdem auf Smartsteuer alle nützlichen Informationen in dem Bereich Lexikon Photovoltaikanlage finden. Das Steuerlexikon im Bereich Lexikon Photovoltaikanlage gibt Auskunft darüber, was bei der Versteuerung unbedingt beachtet werden sollte.

In den meisten Fällen können Hausbesitzer, die eine Photovoltaik-Anlage besitzen, die Besteuerungsform für Kleinunternehmer nutzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der gesamte Umsatz im ersten Jahr der Inbetriebnahme nicht einen Wert von 17.500 Euro und im darauffolgenden Jahr nicht 50.000 Euro übersteigt. Wenn das der Fall ist, dann wird auf dem Verkauf des Stroms keine Umsatzsteuer erhoben.

Quelle: smartsteuer, Lexikon Photovoltaikanlage