Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

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Der momentane Verkehrswert einer Immobilie wird auch als Marktwert bezeichnet. Das ist der Wert, der im Augenblick der Begutachtung bei einem eventuellen Verkauf erzielt werden kann. Um den momentanen Verkehrswert ermitteln zu können, sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. So ist die exponierte Lage des Objektes, auf dem es steht, ein wesentliches Kriterium. Daneben spielen der Zustand und die Einrichtung eine ganz erhebliche Rolle. Außerdem können Vergleichsobjekte bei der Wertermittlung behilflich sein. Es gibt Fälle, in denen es erforderlich ist, einen offiziellen Gutachter für die Ermittlung des Verkehrswertes zu beauftragen. Dieser erstellt nach eingehender fachgerechter Inaugenscheinnahme das Wertgutachten.

Das ist zum Beispiel dann notwendig, wenn die Immobilie im Falle einer Erbstreitigkeit versteigert werden muss. Ebenso kann dieses Wertgutachten bei einem finanziellen Engpass und einer damit einhergehenden Zwangsversteigerung als Grundlage dienen. Bei einer Versteigerung muss mindestens die Hälfte des festgesetzten Verkehrswertes geboten werden. Das Gutachten bildet die Grundlage für dieses Verfahren, welches bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt und durchgeführt wird.

Der bei einer Immobilienbewertung ermittelte Verkehrswert einer Immobilie, ist ein Richtwert für den tatsächlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis. So kann der Eigentümer in etwa ermessen, wie viel Geld für das Objekt bei einem Verkauf erzielt werden kann. Der Gutachter stellt die Größe und die Nutzung fest, er nimmt den Bauzustand und die Isolierung in Augenschein und begutachtet die Einrichtung, wie beispielsweise den Zustand der vorhandenen Heizungsanlage. Hiernach wird ein schriftlich festgehaltenes Gutachten mit allen Details aufgesetzt und der entsprechende Schätzwert angegeben. Der Einsatz eines vereidigten Gutachters ist bei der Wertermittlung eine gewisse Garantie dafür, dass die Immobilie vollkommen unparteiisch und neutral bewertet wurde.

Für die Bewertung einer Immobilie kommen im Wesentlichen drei anerkannte Verfahren zum Einsatz: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren, wobei der Verkehrswert anhand gleichartiger Objekte festgestellt wird. Beim Sachwertverfahren erfolgt eine Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten, d.h. welche Kosten würden bei einem Neubau des Gebäudes entstehen. Und abschließend das Ertragswertverfahren, dies findet überwiegend bei vermieteten Objekten Anwendung, da die Verkehrswertermittlung auf Grundlage der nachhaltig erzielbaren Einnahmen berechnet wird.