Wildkamera

Mit einer Wildkamera größere Park- und Gartenanlagen überwachen – was ist möglich?

Garten

Diese Frage ist sehr knifflig. Einerseits muss der Einkauf des passenden Equipments beachtet werden. Andererseits gibt es gesetzliche Stolperfallen. Daher geht dieser Artikel vornehmlich auf die rechtliche Situation ein. 

Die richtige Kamera finden… 

Die benötigte Wildkamera kann jeder Interessent über das Internet recherchieren. Um das richtige Modell zu finden, reicht eine kurze Bedarfsanalyse aus. Forstbeauftragte oder Jäger nutzen eine Wildkamera beispielsweise, um die Wildbestände an sogenannten Kirrungen (Futterstellen im Wald) zu überprüfen.

Die Privatperson dagegen möchte Gartenparties per Bild und/oder Video festhalten. Der Vogelliebhaber möglicherweise tolle Schnappschüsse von Singvögeln ergattern. Sind diese und weitere Fragen beantwortet, kann die Suche nach dem passenden Equipment beginnen. Aktuelle Modelle können beispielsweise auf Websites, wie wildkamera-welt.de, nach Preis und Funktionen verglichen werden.

Etwas Vorsicht ist geboten… 

Im Jahre 2012 sorgte der Fall eines österreichischen Landespolitikers für Aufsehen. Dieser wurde in kompromittierenden Situationen mit seiner Geliebten in einem Wald fotografiert. In der Folge wurde der Datenschutz zu einem großen Thema. Der Grund ist, dass niemand ohne seine Zustimmung abgelichtet werden darf! 

Was ist bei Garten- und Parkanlagen zu beachten? 

Im eigenen Garten darf eine Wildkamera ohne Zustimmung des Gesetzgebers montiert werden. Allerdings ist jeder Gast darauf hinzuweisen, dass er auf dem Grundstück fotografiert oder gefilmt wird. Das ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Dass es sich beim eigenen Garten um Privatbesitz handelt, spielt für den Gesetzgeber keine Rolle. Wer seinen Gastgeber kennt, weiß aber normalerweise über die Kamera Bescheid.

Ist der Garten öffentlich zugänglich, muss bei der zuständigen Datenschutzzentrum die Anmeldepflicht nachgefragt werden. 

Parkanlagen dagegen sind in der Regel öffentliche Orte. Eine Montage ist oft nur an abgeschiedenen Orten erlaubt. Normalerweise darf die Linse ausschließlich auf das Nest eines Vogelpaares ausgerichtet sein oder auf einen bestimmten Wildwechsel. Alternativ ist es eine mögliche Auflage, eine Zeitschaltuhr zu nutzen. Diese Funktion ist allerdings ohnehin schon fast Standard bei allen Modellen. Die rechtlichen Hürden scheinen insgesamt oft größer als sie tatsächlich sind!

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)