Recht

Mietrecht und Abgabenrecht für Hauseigentümer

Allgemein

Wer in der glücklichen Lage ist, Hauseigentümer zu sein, wird sich immer wieder mit juristischen Problemstellungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten konfrontiert sehen. Gerne wird von Immobilienrecht gesprochen, dies ist jedoch kein Begriff des codierten Rechts, sondern eine Zusammenfassung der Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und der Verwaltung von Immobilien berührt werden.

Rechtsgrundlagen für Hauseigentum

Hauseigentum ist stets mit Grundeigentum verbunden, ein Recht, das dadurch entsteht, dass es verbrieft wird – ein Grundstück kann man nicht mit nach Hause nehmen – und die damit zunächst berührten Rechtsgebiete sind das Immobilienkaufvertragsrecht, das Beurkundungsrecht, die Grundbuchordung und damit in Zusammenhang stehende Einzelgesetze wie z.B. das Erbbaurechtsgesetz.

Beiträge für Erschließung und Straßenausbau

Während sich der Erwerb eines Grundstücks im Wesentlichen in Rechtsbereichen abspielt, die durch Bundesrecht geregelt sind, wird der Bauherr sich mit Vorschriften des Bundes, der Länder und der Kommunen auseinandersetzen müssen. Auch der Eigentümer eines bestehenden Hauses kann plötzlich – wenn auch indirekt – Bauherr werden, dann nämlich, wenn ihn die Kommune mit Erschließungsbeiträgen oder Straßenausbaubeiträgen dazu macht.

Deren Höhe und Berechtigung können regelmäßig nur mit anwaltlichem Beistand geklärt werden. Der Kompetenz ist oft auch bei der Erlangung der Genehmigung zum Umbau von Bestandsimmobilien gefordert.

Mieter und Vermieter

Erwirtschaftet ein Haus Mieterträge, so setzt dies in aller Regel den Bestand von Mietverhältnissen voraus, die durch Mietverträge geschlossen werden und wiederum durch das Mietrecht geregelt sind. Mietverträge sind zunächst Verträge des Privatrechts, unterliegen aber vor allem im Bereich der Wohnungswirtschaft der Einflussnahme des Gesetzgebers auf allen Ebenen. Das Mietrecht selbst ist durch die ständige Rechtsprechung und eine Vielzahl von Nebengesetzen so kompliziert geworden, dass die rechtssichere Kündigung auch einer den Hausfrieden erheblich störenden und andere gefährdenden Person nur noch mithilfe des versierten Fachanwalts möglich ist.

Der Beistand eines erfahrenen Rechtsanwalts wird auch zur Abwehr überzogener Ansprüche zur Mängelbeseitigung oder bei ungerechtfertigter Mietkürzung notwendig sein. Die Vielgestaltigkeit des Immobilienrechts macht den Fachanwalt zum unverzichtbaren Partner des Hauseigentümers.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)