Ein Baudenkmal als Wohnimmobilie, worauf muss man achten?

Allgemein

In einem Baudenkmal zu wohnen ist heute etwas Besonderes. Die Geschichte des Gebäudes und oft auch die baulichen Besonderheiten bilden ein Flair, dass man nicht so schnell woanders findet. Allerdings geht man mit dem Besitz oder dem Mieten eines Baudenkmals eine gewisse Verpflichtung ein, das Gebäude im derzeitigen Zustand zu halten oder wenn nötig zu sanieren. Man wird bei den anfallenden Kosten vom Staat jedoch nicht alleine gelassen, da man als Bauherr oder Vermieter einen Großteil der Aufwendungen für ein Baudenkmal steuerlich geltend machen kann. Dadurch sind Baudenkmäler auch als Investitionsobjekt eine zukunftssichere Lösung. Wie zum Beispiel bei den Baudenkmäler der PP-Gruppe.

Um in den Genuss der Vergünstigungen zukommen, muss das Gebäude als Baudenkmal ausgewiesen sein oder zumindest in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen. Schon allein der Kauf eines Baudenkmales wirkt sich günstig auf die Einkaufssteuer aus. Bis zu einem Drittel der Kaufsumme kann man sich vom Finanzamt zurückholen. Zu beachten ist, dass die Steuervergünstigungen für Gebäude gewährt werden, die hauptsächlich zu Wohnzwecken in Anspruch genommen werden. Damit die Renovierungskosten als Sonderausgaben beziehungsweise Sonderabschreibung gewährt werden, erfolgt nach Abschluss der Arbeiten eine Feststellung durch die Bauaufsichtsbehörde.

Doch schon im Jahr der Anschaffung sind eine Reihe von Ausgaben, die mit der Anschaffung der Immobilie in Verbindung stehen steuerlich absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für den Notar, Fahrkosten zum Notar oder zur Bank, Vermittlungsgebühren, Gebühren für Schätzungen, Kosten für einen eventuellen Bausparvertrag und so weiter.

Im weiteren wird die bei den Steuervergünstigungen zwischen Vermieter und Eigennutzer unterschieden. So kann man als Vermieter acht Jahre jeweils neun Prozent und weitere sieben Jahre jeweils vier Prozent auf die Sanierungskosten in Anspruch nehmen. Dazu kommen 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent Abschreibung auf die Altsubstanz. Als Eigennutzer kann man 10 Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten für Baudenkmäler steuerlich geltend machen. Wie so eine Sanierung aussehen kann, lässt sich bei den Baudenkmäler der PP-Gruppe begutachten.