Das Mietrecht – ewiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter

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Mietrecht
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Das Mietrecht wird über das Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragrafen 535 bis 580 geregelt. So viel zur grauen Theorie. Immer wieder gibt es zwischen Mieter und Vermieter Streit über die Gesetze und welche Vorschriften bzw. Pflichten zu beachten sind. Oft geht es darum, wer die Maklerprovision zu zahlen hat oder welche und wie oft Schönheitsreparaturen zu den Pflichten des Mieters gehören. Sehr beliebter Streitpunkt ist auch der Mietvertag.

Worauf sollte der Mieter beim Mietvertag achten ?

Einen Vorteil hat die Mietpartei auf jeden Fall seit Einführung des Bestellerprinzips. Eine Maklerprovision muss demnach nur Derjenige zahlen, der den Makler beauftragt hat. Dies ist im Normalfall der Vermieter. Sollte die Mietperson hier eine Rechnung bekommen haben, auch wenn sie gar keinen Auftrag erteilt hat, kann sie später ihr Geld zurückverlangen.

Ein häufiger Streitpunkt im Mietvertrag sind auch immer wieder unwirksame Klauseln. So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Mietverträge, in denen Schönheitsreparaturen mit den Formulierungen „spätestens“ oder auch „mindestens“ zu einem bestimmten Zeitpunkt durchzuführen sind, unzulässig sind. Die Mietpartei muss erst dann renovieren, wenn dies notwendig ist. Fristen dürfen nur verwendet werden, wenn sie ergänzt werden um Formulierungen wie „in der Regel“. Auskunft können hier auch spezialisierte Rechtsanwälte geben (bspw. http://www.rechtsanwalt-joppe.de/)

Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt, wann ein Vermieter den Mieter zum Renovieren auffordern kann. Dies richtet sich schlicht nach dem Zustand der Wohnung und nicht nach festen Bedingungen im Mietvertrag.

So ist weiterhin eine Klausel unzulässig, die der Mietperson eine Renovierung bei Einzug auferlegt. So etwas wäre nur möglich, wenn die Mietpartei im Gegenzug hierzu in gleichem Umfang entschädigt wird, z.B. durch mietfreie Monate.

Die Rechte des Mieters sind im Mietrecht klar definiert.

Ein Wohnungsinhaber sollte auch darauf achten, dass die Miete nicht zu hoch ist. In sehr vielen Städten gilt mittlerweile eine Mietpreisbremse, z.B. in München, Stuttgart, Frankfurt am Main, Bremen etc.. Hier darf der Mietzins nur maximal 10 % über der ortsüblichen Miete liegen. Gilt die Mietpreisbremse nicht, darf der Mietzins auch höher sein. Aber auch hier darf die Miete nicht in den Bereich des Mietwuchers gelangen.

Worauf sollte ein Vermieter beim Mietvertrag achten ?

Ein Vermieter sollte sich zunächst über die Höhe des ortsüblichen Mietzinses informieren, damit er gar nicht erst in die Gefahr eines Mietwuchers gerät und auch eine eventuell vorhandene Mietpreisbremse einhält.

Dann sollte der Vermieter die Mietinteressenten sehr genau prüfen. Eine Auskunft über die Bonität zu erteilen gehört allerdings nicht zu den Pflichten des Mieters. Viele tun dies jedoch freiwillig, um die Chancen zu erhöhen, die Wohnung zu bekommen. Gerade in den Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum mittlerweile knapp.

Ein Vermieter sollte vorab klären, ob der Interessent voraussichtlich in der Lage sein wird, den Mietzins zu zahlen. Dies gehört zwar nicht zu den Pflichten des Vermieters, aber eine zahlungskräftige Mietperson sollte in seinem eigenen Interesse sein. Die Rechte des Vermieters schließen natürlich ein, sich seinen Wunschmieter frei zu wählen.

Beim Mietvertag lauern einige Fallen. Daher ist es für ihn sehr wichtig, einen Vordruck für einen Vertrag zu verwenden, der die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt. Er kann sonst mit veralteten Klauseln z.B. zu Schönheitsreparaturen leicht hereinfallen. Im schlimmsten Fall bleiben die Reparaturen bei unwirksamen Bedingungen bei ihm selbst hängen, siehe hierzu den vorigen Abschnitt.

Achten sollte der Vermieter noch darauf sich mit der Nebenkostenabrechnung nicht zu lange Zeit zu lassen. Er muss die Abrechnung der Mietpartei spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Nachforderungen, die später kommen, sind dann nicht mehr zulässig.

Sollte eine Mietperson einen Mangel an der Wohnung geltend machen, sollte der Vermieter zeitnah reagieren, um nicht eine Mietminderung zu riskieren.

Das Mietrecht ist zweifellos kompliziert. Ein vernünftiger Umgang von Wohnungsinhaber und Eigentümer bildet jedoch immer die Grundlage eines guten Mietverhältnisses.