Was ist ein Mietspiegel und was sagt er aus?
Der Mietspiegel einer Gemeinde beinhaltet genaue Details über das Mietpreisniveau. Die Basis bildet die Mietpreistabelle. Diese listet die Preise je Quadratmeter Wohnfläche für Mietimmobilien ähnlicher Beschaffenheit und Größe die im Ort auf. Ebenfalls durchschnittliche Mieten, sowie Mietpreisspannen sind aufgelistet.
Kriterien für den Mietspiegel
Der Mietspiegel wird nach gewissen Vergleichskriterien ausgewiesen. Zu diesen Kriterien zählen das Baujahr beziehungsweise die Bezugsfertigkeit, sowie die Größe der Wohnung und die Ausstattungsmerkmale und die Wohnlage. Mithilfe dieser Vergleichskriterien kann für jede Wohnung im Ort der Mietspiegel bestimmt werden.
Darüber hinaus gibt der Mietspiegel die Mietspannen an, welche nach oben, sowie nach unten von der durchschnittlichen Miete abweichen können.
Was sagt der Mietspiegel aus?
Der Mietspiegel bestimmt das Mietpreisniveau für nicht sozial gebundene Wohnungen in einem Ort. Die geprüften Mietimmobilien werden nach Merkmalen wie unter anderem Wohnungsgröße, Baujahr, Lage und Ausstattung unterschieden und in diverse Kategorien eingeteilt. Die Wohnungsgruppen werden in Form von Preisspannen von bis ausgewiesen.
Wann ist der Mietspiegel gültig und wann nicht?
In der Regel ist die Liste der Wohnungen, bei denen ein Mietspiegel nicht gültig ist, sehr groß. Dazu kommt, dass jede Stadt ganz individuelle Kriterien für einen Mietspiegel festlegen darf. Deutschlandweit ist der Mietspiegel ungültig für Wohnungen, die eine Mieterhöhung im Vertrag nicht festgelegt haben. Ebenfalls Immobilien mit einem Staffelmietvertrag und Wohnungen mit einem Indexmietvertrag können den Mietspiegel nicht anwenden. Des Weiteren sind beispielsweise Sozialwohnungen, sowie geförderte Wohnungen ausgenommen, da diese eine Festmiete haben. Ebenfalls Wohnungen, die sich in Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern befinden, haben keinen gültigen Mietspiegel. Für möblierte Wohnungen, sowie gewerblich genutzte Immobilien und Objekte mit einem Außen-WC gilt der Mietspiegel ebenfalls nicht. Ebenfalls für Wohnungen, die weder mit Bad, noch mit einer Sammelheizung ausgestattet sind, sowie für verbilligte Dienstwohnungen gilt der Mietsiegel nicht. Zu guter Letzt sind Immobilien, die zum Beispiel aufgrund von Eigenleistungen des Mieters vermietet wurden, sowie ganz oder zum Teil untervermietete Wohnungen, wie auch Wohnungen in Heimen vom Mietspiegel ausgenommen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)